Die offizelle Homepage der TSG Kammerbach 1959 e.V.
Ein Dorf, ein Verein, eine Liebe

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der Zutritt zu den Innenbereichen der städtischen Sportstätten (Sporthallen, Vereinsheime, Umkleidekabinen, etc.) ist nur noch für Geimpfte, Genesene und Getestete mit negativen PCR-Test zulässig ist. Der Negativnachweis durch einen einfachen Schnelltest ist nicht mehr zulässig! Bei Personen unter 18 Jahre gilt auch der Nachweis gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 5. Dies bedeutet, dass auch der Nachweis der Teilnahme an einer regelmäßigen Testung im Rahmen eines verbindlichen Schutzkonzepts für Schülerinnen und Schüler sowie Studierende an Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen nach § 33 Nr. 3 des Infektionsschutzgesetzes (beispielsweise ein Testheft für Schülerinnen und Schüler mit Eintragungen der Schule oder der Lehrkräfte) ausreichend ist. Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und dies durch ein schriftliches ärztliches Zeugnis, das auch den vollständigen Namen und das Geburtsdatum enthält nachweisen, können einen Negativnachweis auch durch einen Testnachweis nach § 3 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 oder 5 CoSchuV erbringen. Häufig gestellte Fragen zum Corona-Virus in Bezug auf seinen Einfluss auf die Sportvereine werden vom lsbh beantwortet. Besuchen Sie gerne dafür folgenden Link. http://yourls.lsbh.de/corona Weitere Links zum Nachlesen: https://www.hessen.de/sites/hessen.hessen.de/files/2021-11/lf_coschuv_stand_11.11.21.pdf https://www.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/ Bitte bleibt umsichtig und nutzt die Impfangebote, so dass wir alle weiterhin unserem Hobby nachgehen können! Euer Vorstand im November 2021!

1. Mannschaft Herren

2. Mannschaft Herren

1. Mannschaft Frauen

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